Ihr rechtlicher Partner rund ums Leasing

Am häufigsten entstehen Probleme im Zusammenhang mit Fahrzeugleasing bei Unfällen, (Bagatell-)Schäden oder beit der Rückgabe des Fahrzeugs.

Hierbei stehen wir Ihnen mit unserem Fachwissen zur Seite und helfen Ihnen bei allen aufkommenden juristischen Fragen rund ums Thema Leasing.

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Rechtliche Informationen zum Leasing

Das Leasing entspricht am ehesten einer „Wagenmiete“. Das Fahrzeug wird rechtlich gesehen vom Kunden nämlich nicht gekauft, sondern gemietet. Die beteiligten sind die Leasingfirma, der Autohersteller oder Händler und der Kunde. Jede Partei stellt Ihre ganz eigenen Rechte und Pflichten.

Die Leasingfirma verpflichtet sich, dem Kunden das Fahrzeug zu überlassen. Sie erwirbt deshalb den Wagen beim Autohersteller oder Händler. Der Kunde verpflichtet sich dazu, dem Leasinggeber die Leasingraten wie vertraglich vereinbart zu bezahlen. Die Höhe der monatlichen Raten sowie Informationen zu Sonderzahlungen, Laufzeit, Gewährleistungsansprüche bei Mängeln und Erstattung eines festgelegten Restwertes wird vorab im Leasingvertrag festgehalten.

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Rechtliche Hilfe beim Thema Leasingfahrzeuge

Wichtige Informationen zu Schäden am Leasingfahrzeug

Für die Instandhaltung und Wartung des Fahrzeugs ist der Leasingnehmer verantwortlich. Kommt er diesen Pflichten nicht nach ist er verpflichtet dem Leasinggeber gegenüber Zahlungen in Höhe der Wertminderung zu leisten.

In den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasinggebers ist festgehalten, dass der Leasingnehmer bei Beschädigung oder Zerstörung des Fahrzeugs dem Leasinggeber gegenüber haftet.

Die Leasingraten müssen nach einem Unfall errichtet werden, unabhängig ob das Fahrzeug weiterhin fahrtüchtig ist.

Dem Leasinggeber muss der entstandene Schaden sofort gemeldet werden und auch der Versicherung des Unfallgegeners muss mitgeteilt werden, dass es sich um ein Leasingfahrzeug handelt.